Damit Sie schnellstmöglich wieder neue Energie schöpfen und in ein glückliches Leben zurückfinden können…


Die Vorteile einer Therapie bei der Heilpraktikerin/ beim Heilpraktiker für Psychotherapie



1. Kürzere Wartezeiten auf einen Therapieplatz

Etwa 6-9 Monate vergehen im Durchschnitt in Deutschland, bis man ein Erstgespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin bekommt. Das ist eine sehr lange Wartezeit, wenn man schnell Hilfe benötigt, wie z. B. aufgrund einer Depression oder Panikstörung. Hinzu kommt die oft längere Leidenszeit, die vergangen ist, bis man sich entschließt, aktiv therapeutische Hilfe zu suchen. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich Ihnen in der Regel schneller einen Therapieplatz anbieten.


2. Therapiefreiheit
Alle Kassentherapeutinnen und Kassentherapeuten sind auf Grund Ihrer vertraglichen Gestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen an bestimmte Therapieverfahren gebunden.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie betreffen mich diese vertraglichen Einschränkungen nicht und ich bin daher in der Wahl der Therapiemethoden frei von Vorgaben—zu Ihrem Vorteil, denn so habe ich die Möglichkeit,  das für Sie passende Therapieverfahren anzuwenden (integratives Arbeiten).


3. Überbrückung bis zum Beginn einer Therapie beim Kassentherapeuten/bei einer Kassentherapeutin
Sollten Sie eine Psychotherapie bei einem Kassentherapeuten / einer Kassentherapeutin wünschen, kann ich Sie bis zum Beginn der Therapie überbrückend unterstützen. So kann die Wartezeit aktiv genutzt werden, Ihr Therapieanliegen vorab zu behandeln.


4. Vertraulichkeit/Schweigepflicht
Wie alle anderen heilberuflich Tätigen, bin auch ich an die Schweigepflicht im Sinne von § 203 StGB und durch die Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten gebunden. Das garantiert Ihnen, dass Ihre Daten und unsere Gespräche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durch mich streng vertraulich behandelt werden.
Sollten Sie sich z.B. für den Staatsdienst bewerben, müssen Sie über etwaige psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik, beim Arzt oder bei einem Psychologischen Psychotherapeuten Auskunft geben. Darüber hinaus könnten sich Nachteile für Sie ergeben, wenn Sie als Kunde in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist meine Beratung oder Behandlung gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden etc.) grundsätzlich anonym.


5. Keine Anträge und Genehmigungen
Für jede Therapie- oder Beratungstunde erhalten Sie eine Privatrechnung von mir. Anträge bei Krankenkassen, Krankenversicherungen oder anderen Einrichtungen brauchen daher nicht gestellt werden.










 
 
 
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